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Rechnungen für Handwerker absetzen

Hobbygärtner wissen: Vom Frühling bis in den späten Herbst gibt es viel zu tun. Pflanzen, Mähen, Bäume und Hecken schneiden, je nach Grundstücksgröße hält ein Garten ganz schön auf Trab. Einmal abgesehen von einer Neu- oder Umgestaltung des Traumgartens. Auch das Pflastern von Terrassen, Höfen und Gartenwegen oder das Anlegen eines Teiches geht in die Knochen. Deshalb lassen sich viele von Gärtnern, Landschaftsbauern und Pflasterern unterstützen. Das spart nicht nur Arbeit, sondern bares Geld. Denn: Gartenarbeiten können Sie von der Steuer absetzen. Was es dabei zu beachten gibt, erklären wir hier.

Steuervorteil für Privatgärten: An den Haushalt gebunden Der Bundesfinanzhof (BFH) formuliert für eine steuerliche Anerkennung von Dienstleistungen auf dem eigenen Grundstück folgende Voraussetzungen:

Das zum Grundstück gehörige Haus muss vom Besitzer selbst bewohnt sein Gartenarbeiten dürfen nicht mit einem Neubau des Hauses zusammenfallen

Steuervergünstigungen sind demnach also immer an einen Haushalt gebunden. Diese Regelung schließt im Übrigen auch Zweitwohnungen, Ferienhäuser und Schrebergärten mit ein. Selbst Haushalte, die im europäischen Ausland liegen, werden begünstigt, sofern sich der Hauptwohnsitz in Deutschland befindet.

WICHTIG: Handwerkskosten für Verschönerungsmaßnahmen oder Umbauten auf einem Gartengrundstück ohne dazugehörigen Haushalt werden steuerlich nicht begünstigt.

Generell können Sie jährlich bis zu 5.200 Euro steuerlich absetzen, die sich in haushaltsnahe Dienstleistungen und andere Handwerksleistungen aufteilen.

Handwerksleistung oder haushaltsnahe Dienstleistung?

Die Steuervergünstigen staffeln sich nach der Art der geleisteten Tätigkeit, die Sie in Ihrer Steuerklärung entsprechend angeben müssen. Handwerkliche Dienstleistungen sind einmalige Arbeiten wie Reparaturen, Erdaufschüttungen, eine Gartenneu- oder -umgestaltung, Wegebauarbeiten oder der Bau einer Terrasse. Neben diesen reinen Tätigkeiten fallen aber auch Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten unter Handwerkliche Dienstleistungen, gleiches gilt für Benzinkosten. Insgesamt lassen sich 20 Prozent der Lohnkosten, jedoch maximal 1.200 Euro im Jahrsteuerlich absetzen.

Rasenmähen, Unkrautjäten, Heckenschneiden oder Schädlingsbekämpfung: Haushaltsnahe Dienstleistungen wiederum bezeichnen übliche, regelmäßige Arbeiten wie die Gartenpflege und Instandhaltung. Sprich Arbeiten, die Gartenbesitzer gewöhnlich selbst ausführen. Hier beteiligt sich der Fiskus ebenfalls mit 20 Prozent an den anfallenden Kosten, im Unterschied zu den Handwerksleistungen können allerdings bis zu 4.000 Euro pro Jahr geltend gemacht werden.

Handwerkliche Dienstleistungen

Haushaltsnahe Dienstleistungen

§ 35a Abs. 2 Satz 2 EStG

§ 35a Abs. 2 Satz 1 EStG

20% von max. 6.000,00 EUR = 1.200,00 EUR

20% von max. 20.000,00 EUR = 4.000,00 EUR

 

Rechenbeispiele Steuerbonus Handwerkliche Dienstleistung versus Haushaltsnahe Dienstleistung

 

Beispiel 1: Neugestaltung Terrasse

Rechnungsbetrag netto

6.800,00 EUR

Anteil anrechenbarer Lohnkosten

3.800,00 EUR

19% MwSt.

722,00 EUR

Summe Lohnkosten brutto

4.522,00 EUR

20% Steuerbonus

904,40 EUR

 

Beispiel 2: Saisonaler Form- und Rückschnitt von Hecken und Bäumen

Rechnungsbetrag netto

1.850,00 EUR

19% MwSt.

    351,50 EUR

Summe Lohnkosten brutto

2.201,50 EUR

20% Steuerbonus

440,30 EUR

So nutzen Sie Steuervergünstigungen in vollem Umfang, damit die Handwerksleistung beziehungsweise haushaltsnahe Dienstleistung von Ihrer Finanzverwaltung auch tatsächlich anerkannt wird, müssen Sie die entsprechenden Rechnungen, inklusive Zahlungsbeleg, bei Nachfrage vorlegen können. Begleichen Sie Rechnungen daher lieber nicht in bar, sondern per Banküberweisung und bewahren Sie den Kontoauszug gut auf, denn nur so lässt sich der Zahlungsfluss auch „rechtssicher“ dokumentieren. AUSNAHME: Für Summen bis zu 100 Euro sind Quittungen ausreichend.

ÜBRIGENS: Auch das Schneeräumen auf einem öffentlichen Weg vor Ihrem Haus kann ebenso wie das Kehren der Straße steuerlich abgesetzt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie für diese Aufgaben einen Schneeräumdienst beauftragen oder eine eventuell angestellte Haushaltshilfe

Fazit: So schöpfen Sie alle Steuervorteile voll aus

Wenn Sie unsere Tipps beachten, können Sie beauftragte Gartenarbeiten mit Ihrer nächsten Steuererklärung geltend machen. Selbstverständlich sind hier die üblichen Abgabefristen binden. Steuerermäßigen für Handwerkliche - oder Haushaltsnahe Dienstleistungen können zudem nur im Jahr der Zahlung beansprucht werden. Sprich Auftragsarbeiten aus dem Jahr 2020 weisen Sie in der Steuererklärung für das Jahr 2020 aus. Davon abgesehen liegt die Anerkennung bei Ihrer zuständigen Steuerbehörde.

Mit diesen Voraussetzungen sind Sie auf der sicheren Seite – eine Kurzusammenfassung:
  • Zwischen Handwerklichen und haushaltsnahen Dienstleistungen unterscheiden
  • Rechnungen mindestens zwei Jahre aufbewahren
  • Die gesetzliche Mehrwertsteuer muss auf den Rechnungen ausgewiesen sein
  • Materialkosten können nicht angerechnet werden
  • Lohn-, Material- und Fahrtkosten müssen auf der Rechnung separat ausgewiesen sein
  • Barzahlungen werden nicht anerkannt, die Zahlung des Rechnungsbetrages muss über einen Kontoauszug belegt werden